Gemäß dem Bericht des Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Knight Frank zeigt Budapest das höchste Immobilienpreiswachstum in den vergangenen 12 Monaten. Das Wachstum belief sich auf 19 % von Q3 2017 bis Q3 2018. Gemäß dem Deloitte Property Index waren die allgemeinen Kosten einer Immobilie pro Quadratmeter im Vergleich zu den benachbarten Hauptstädten mindestens halb so teuer wie z.B. in Wien oder Prag.
Die Ungarische Nationalbank berichtete, dass die jährliche Wachstumsrate der Immobilienpreise in Budapest von Q2 auf Q3 2018 von 20,8 % auf 23,5 % angestiegen sei. Dies könnte so betrachtet werden, dass das Preiswachstum seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat.
Der Wohnimmobilienkauf in Ungarn kann sowohl für ausländische Staatsbürger als auch für ausländische juristische Personen eine hervorragende und produktive Investition bedeuten. EU-Staatsbürger sowie Unternehmensverbände und andere Organisationen, deren Sitz sich innerhalb des Gebiets der Europäischen Union befindet, sind berechtigt, eine Wohnimmobilie in Ungarn (mit Ausnahme der als land- oder forstwirtschaftlich qualifizierten Flächen, die im Grunde genommen den landwirtschaftlichen Fachmännern von Ungarn/den natürlichen Personen der EU vorbehalten sind) unter denselben Voraussetzungen wie die ungarischen Staatsbürger zu erwerben. Aus diesem Grunde müssen die Staatsbürger, Unternehmensverbände und andere Organisationen der EU-Mitgliedstaaten mit oder ohne Rechtspersönlichkeit keine speziellen Genehmigungen einholen. Während Drittstaatsangehörigen verpflichtet sind, von der zuständigen ungarischen Behörde (Verwaltungsbehörde) eine spezielle Kaufsgenehmigung einzuholen.
Der Immobilienkaufvertrag ist durch einen Rechtsanwalt zu erstellen und zu gegenzeichnen (dies ist die häufigste Form der Kaufverträge in der Praxis), oder der Vertrag kann durch einen Notar erstellt werden (dies kommt in der Praxis ziemlich selten vor). Dabei ist es entscheidend, dass man sich über den Rechtsstatus der Immobilie im Voraus informiert, indem man einen Grundbuchauszug aus dem Grundbuchregister einholt. Am einfachsten erfolgt dies durch einen Rechtsanwalt.
Über die grundbuchamtlichen Gebühren (rd. EUR 20,-) und die Anwaltshonorare (rd. 1 % + MwSt.) hinaus müssen Sie einerseits mit der Zahlung der Beiträge rechnen (4 % des Immobilienwertes, aber es gibt präferenziellen Regeln, wenn man die Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft und kauft), und andererseits ist eine Einkommenssteuer (15 % des Umsatzerlöses) zu zahlen, wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf verkauft wird und der Verkaufspreis höher als der Kaufpreis ist.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie in Ungarn zu kaufen oder Ihre Bestandsimmobilie in Ungarn zu verkaufen, setzen Sie sich mit der Rechtsanwaltskanzlei Nyiri in Verbindung. Neben der Rechtsberatung sind unsere Fachanwälte für Steuerrecht gut vorbereitet, um Ihnen über die steuerrechtlichen Auswirkungen des Kaufs und Verkaufs von Immobilien in Ungarn Auskunft geben zu können. Darüber hinaus sind die Rechtsanwälte gemäß dem anwendbaren ungarischen Gesetz berechtigt, auch Immobilienmakler-Tätigkeiten durchzuführen.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Rechtsanwaltskanzlei hier.