{"id":2307,"date":"2023-02-22T14:03:25","date_gmt":"2023-02-22T14:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/nyirilaw.hu\/?p=2307"},"modified":"2023-02-22T14:03:25","modified_gmt":"2023-02-22T14:03:25","slug":"auslaendische-bieter-bei-oeffentlichen-auftragsvergaben-in-ungarn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nyirilaw.hu\/de\/auslaendische-bieter-bei-oeffentlichen-auftragsvergaben-in-ungarn\/","title":{"rendered":"Ausl\u00e4ndische bieter bei \u00f6ffentlichen auftragsvergaben in Ungarn"},"content":{"rendered":"<p>Jedes Jahr gewinnen ausl\u00e4ndische Unternehmen \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge vom erheblichen Wert in Ungarn, die in der Regel hochwertige Bauprojekte sind. Hinsichtlich dieser Bauinvestitionen kann man sagen, dass die Gewinnrate der ausl\u00e4ndischen Gesellschaften \u00fcber 50 % betragen kann, was die Offenheit des ungarischen \u00f6ffentlichen Auftragsvergabemarktes und den dadurch gew\u00e4hrleisteten breiten Wettbewerb widerspiegelt. Gleichzeitig ist der Wert von ausl\u00e4ndischen Bietern gewonnenen Waren- und Dienstleistungsauftr\u00e4ge neben den Bauprojekten ebenfalls erheblich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um den Grundsatz der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung zu f\u00f6rdern, k\u00f6nnen sowohl ungarische als auch nicht-ungarische Wirtschaftsteilnehmer Angebote im Rahmen offener \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren auf nationaler und EU-Ebene einreichen.<\/p>\n<p>Kapitel XI des Gesetzes Nr. CXLIII von 2015 \u00fcber die \u00f6ffentliche Auftragsvergabe (nachfolgend: Vergabegesetz) legt die Anforderungen an Bieter in \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren fest, die sich auf ihren rechtlichen Status (Ausschlussgr\u00fcnde) und auf die Anforderungen an die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Lage, technische und berufliche Kompetenz usw.) beziehen. Die Bieter m\u00fcssen nachweisen, dass sie diese Anforderungen erf\u00fcllen, wie sie vom Auftraggeber in dem jeweiligen Vergabeverfahren festgelegt wurden.<\/p>\n<p><strong><em>Wie sehen die Ausschlussgr\u00fcnde und der Nachweis der Erf\u00fcllung der Eignungsanforderungen f\u00fcr nicht in Ungarn ans\u00e4ssige Wirtschaftsteilnehmer aus?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Hinsichtlich der Nachweisverfahren finden sich Hinweise in \u00a7\u00a7 10-11 der Regierungsverordnung Nr. 321\/2015 (30.X.) \u00fcber die Methode des Nachweises der Eignung und der Ausschlussgr\u00fcnde in \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren und die Methode der Festlegung der technischen Spezifikationen f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge (nachfolgend: Regierungsverordnung).<\/p>\n<p>Neben dem Nachweis der Ausschlussgr\u00fcnde und der Eignungsanforderungen ist, sofern f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags erforderlich ist, auch der Nachweis der Eintragung im Land der Niederlassung des Wirtschaftsteilnehmers oder der Besitz der im Land der Niederlassung erforderlichen Genehmigung, Lizenz oder Mitgliedschaft in einer Organisation oder Handelskammer erforderlich.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Vergabeverfahrens pr\u00fcft der \u00f6ffentliche Auftraggeber die vom Bieter im Verfahren vorgelegten Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>die in dem einheitlichen europ\u00e4ischen Vergabedokument enthaltene Erkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>eine von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des betreffenden Landes ausgestellte Bescheinigung,<\/li>\n<li>und die Erkl\u00e4rungen des Bieters<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em>E-certis, IMI<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Hervorzuheben ist, dass e-Certis den \u00f6ffentlichen Auftraggebern und Bietern in den EU-Mitgliedstaaten und den drei EWR-L\u00e4ndern (Island, Liechtenstein und Norwegen) auch dabei hilft, die Bescheinigungen und Zeugnisse zu ermitteln, <strong>die zum Nachweis der Ausschlussgr\u00fcnde und der Eignungsanforderungen in \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren erforderlich sind.<\/strong> Wenn die Informationen im e-Certis System verf\u00fcgbar sind, kann vom Bieter keine Bescheinigung diesbez\u00fcglich verlangt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann der \u00f6ffentliche Auftraggeber gem\u00e4\u00df \u00a7 69 Abs. 13 des Vergabegesetzes Informationen von anderen \u00f6ffentlichen oder lokalen Beh\u00f6rden, Stellen oder Wirtschaftsteilnehmern anfordern. Wenn der \u00f6ffentliche Auftraggeber also eine spezifische Frage zu einer einzelnen Bescheinigung oder einem einzelnen Dokument hat, das vom Bieter vorgelegt und bereits im e-Certis System \u00fcberpr\u00fcft wurde, <strong><em>kann er sich an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Mitgliedstaats des Bieters wenden, um \u00fcber das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), das die Beh\u00f6rden des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR) miteinander verbindet<\/em><\/strong>, weitere Informationen zu erhalten.<\/p>\n<p><strong><em>Die Auskunftsanfrage bezieht sich auf die folgenden Bereiche:<\/em><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>technische Spezifikationen (Etiketten, Pr\u00fcfberichte, Zertifikate, sonstige Nachweismittel),<\/li>\n<li>Ausschlussgr\u00fcnde,<\/li>\n<li>einheitliches Europ\u00e4isches Vergabedokument,<\/li>\n<li>Beweismittel,<\/li>\n<li>Qualit\u00e4ts- und Umweltmanagementstandards,<\/li>\n<li>das offizielle Verzeichnis der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten,<\/li>\n<li>ungew\u00f6hnlich niedrige Angebote.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gibt es in dem Land, in dem der au\u00dferhalb der EU ans\u00e4ssige Bieter niedergelassen ist, die nach dem Vergabegesetz erforderliche Bescheinigung nicht, so kann der \u00f6ffentliche Auftraggeber aufgrund von \u00a7 47 Abs. 3 des Vergabegesetzes eine gleichwertige Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument akzeptieren. Au\u00dferdem akzeptiert der Auftraggeber gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 2 der Regierungsverordnung, wenn im betreffenden Land keine Bescheinigung existiert oder diese nicht alle geforderten Angaben enth\u00e4lt, eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung des Bieters oder Bewerbers oder, wenn eine solche Erkl\u00e4rung im betreffenden Land nicht bekannt ist, eine Erkl\u00e4rung, die der Bieter oder Bewerber vor einem zust\u00e4ndigen Gericht, einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, Kammer oder Berufsorganisation abgegeben oder notariell beglaubigt hat.<\/p>\n<p>Mit R\u00fccksicht darauf, <strong>dass die Einreichung von Auftr\u00e4gen in den \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren in ungarischer Sprache \u2013 oder, wenn diese in einer anderen Sprache als Ungarisch eingereicht werden k\u00f6nnen, der Auftraggeber dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angibt \u2013 get\u00e4tigt wird<\/strong>, ist der Auftraggeber f\u00fcr die \u00dcbersetzung der eingereichten Unterlangen verantwortlich.<\/p>\n<p><strong><em>Wenn Sie ein Angebot in einem \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren in Ungarn einreichen m\u00f6chten oder Fragen zur Einreichung eines Angebots haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unser B\u00fcro!<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedes Jahr gewinnen ausl\u00e4ndische Unternehmen \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge vom erheblichen Wert in Ungarn, die in der Regel hochwertige Bauprojekte sind. 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